April 26, 20240 48 45 791 84 64info@community-travel.netGünstig anreisen mit dem Kombi-Bahnticket!

AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Buchung von Reiseleistungen der Community-Travel GmbH erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt online unter:
www.anreise-colorline.com, per Fax unter: 04845 – 7918461 oder telefonisch unter: 04845 – 7918464.

Mit der schriftlichen Bestätigung und gleichzeitigen Zusendung der Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch die Community-Travel GmbH an Sie kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und der Community-Travel GmbH zu Stande

 

2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen
Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen
erfolgten Zahlungen an die Community-Travel GmbH auf die gebuchten Reiseleistungen.
Der Reisepreis ist sofort nach Übergabe des Sicherungsscheines, den Sie mit der Buchungsbestätigungerhalten, zur Zahlung fällig.

 

3. Leistungen / Nebenabreden

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet,
sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von der Community-Travel GmbH.
Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von der Community-Travel GmbH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

 

4. Beförderungsleistungen

Die genauen Reisezeiten der Bahn werden telefonisch und mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben.
Die RIT-Fahrkarten gelten nicht in Privatbahnen (Nichtbundeseigene Eisenbahnen),
im InterConnex, in DB Autozügen und Sonderzügen, auf Nichtbundeseigenen Eisenbahnstrecken
und innerhalb eines Verkehrsverbundes – wenn Abgangsbahnhof und Zielbahnhof im selben
Verbund liegen. Die Geltungsdauer der Fahrkarten beträgt für Hin- und Rückfahrt je 2 Tag nach Fahrtantritt; Fahrtunterbrechungen in Richtung auf das Reiseziel sind möglich. BahnCard-Inhaber müssen Ihre BahnCard zur Bahnreise mit sich führen.
Für die Benutzung der ICE-Sprinter ist ein Aufpreis pro Person und Richtung zu zahlen.

 

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehl erhafte Informationen der Community-Travel GmbH vor

 

6. Ersatzperson

Die Community-Travel GmbH berechnet 10,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Kosten durch Namensänderungen des Hoteliers etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.

 

7. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Bei einem Rücktritt hat die Community-Travel GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist die Höhe der Kosten, welche der jeweilige Leistungsträger (z. B. der Hotellier) an die Community-Travel GmbH weiterleitet.Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich die Community-Travel GmbH bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an die Community-Travel GmbH erstattet werden, wird die Community-Travel GmbH diese auch an den Kunden erstatten.

 

8. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Community-Travel GmbH , damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Sollte die Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.
Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei der Community-Travel GmbH in Ostenfeld geltend machen. Schriftform wird empfohlen.
Nach der Buchungsübernahme der Pauschalleistungen und der Einbuchung des RIT-Tickets, tritt die Community-Travel GmbH als Reiseveranstalter nach §§ 651 c bis 651 f BGB gegenüber dem Vertragspartner auf. Der Vertragspartner stellt alle Ansprüche direkt an die Community-Travel GmbH.
Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

 

9. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der Community-Travel GmbH herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von der Community-Travel GmbH allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den drei fachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.

Die Community-Travel GmbH kommt nicht für Verspätungen der Deutschen Bahn auf.

 

10. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

 

11. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, kranken und Unfallversicherung.
Soweit die Community-Travel GmbH Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

 

12. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.

 

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand der Community-Travel GmbH ist Husum.
Für den Fall, dass der Vertragspartner der Community-Travel GmbH keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner der Community-Travel GmbH um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Husum vereinbart.

(Stand 07.16)

Ihr Vertragspartner:
Community-Travel GmbH,
Hauptstr. 20a, 25872 Ostenfeld,
Steuernummer: 15 292 28734
Kontaktformular

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